Shutterstock arbeitet auf nicht-exklusiver Basis, d. h. Sie behalten das Urheberrecht an allen von Ihnen hochgeladenen Inhalten und können diese auch frei an anderer Stelle verbreiten.
1. Urheberrecht
Wenn Sie Inhalte bei Shutterstock einreichen, behalten Sie das vollständige Urheberrecht.
Ihre Inhalte werden auf nicht-exklusiver, lizenzgebührenfreier Basis an Shutterstock lizenziert.
Sie können:
Ihre Inhalte überall präsentieren.
Ihre Inhalte bei anderen Bildagenturen verkaufen.
Ihre Inhalte auf Ihren Social-Media-Accounts teilen.
2. Erklärung der Nicht-Exklusivität
Shutterstock erfordert keine Exklusivität. Sie können Ihre Arbeit auf Shutterstock hochladen, auch wenn diese auf anderen Plattformen verfügbar ist.
Sie können auch Inhalte, die bereits auf Shutterstock zum Verkauf stehen, auf andere Plattformen hochladen.
3. Wichtige Überlegungen
Einige andere Bildagenturen fordern möglicherweise Exklusivitätsvereinbarungen.
Wenn Sie einer Exklusivität an anderer Stelle zustimmen, können Sie dieselben Inhalte nicht auf Shutterstock oder einer anderen Plattform verkaufen.
Überprüfen Sie stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer Plattformen, bevor Sie dieselben Inhalte einreichen.
4. Das Wichtigste zur Erinnerung
Shutterstock erfordert keine Exklusivität.
Sie behalten das Urheberrecht für alle Ihre Inhalte.
Es steht Ihnen frei, Ihre Arbeit auch anderswo zu verkaufen – solange die andere Plattform keine Exklusivität verlangt.
